Schlosserei- und Schmiedearbeiten, Einbau von Bauelementen und artverwandte Tätigkeiten
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilen, Sie kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Markus Caniels
Rheinberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Alexandra Caniels
Sonsbeck
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2011 hat beschlossen, den Gesellschaftsvertrag um die §§ 7 (Einziehung, Ausschluss), 8 (Erbfolge) und 9 (Abfindung und Bewertung) zu ergänzen.Die bisherigen §§ 7 und 8 sind nunmehr als §§ 10 und 11 bezeichnet.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 2-6R Sonderband
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