Handelsregister · HRB 127023

Chronologischer Auszug

BauCon Bauträgergesellschaft für schlüsselfertiges Bauen m.b.H · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BauCon Bauträgergesellschaft für
schlüsselfertiges Bauen m.b.H

b)
Sulzbach (Taunus)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Oberliederbacher Weg 25, 65843 Sulzbach
(Taunus)

c)
Die schlüsselfertige Erstellung von
Bauvorhaben der Gesellschaft und von
Bauvorhaben Dritter durch Drittfirmen, der
Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die
Vermittlung von Kauf- und
Verkaufsangelegenheiten und die
Verwaltung von Immobilien aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Liquidator:
Witzel, Michael, Bad Soden am Taunus,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2011
Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Bad Soden am Taunus (bisher:
Amtsgericht Königstein im Taunus, HRB 7882) nach Sulzbach
(Taunus) beschlossen.

b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
07.04.2022
Pussehl

b)
Fall 1

Tag der ersten
Eintragung: 07.11.1996

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.