Handelsregister · HRB 630400

Registerinformationen

BauArt Consulting Bühl GmbH · Amtsgericht Freiburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BauArt Consulting Bühl GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Säckingen
Geschäftsanschrift
Marienstraße 23, 79713 Bad Säckingen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 630400
Gericht
Amtsgericht Freiburg
Letzte Eintragung
24.08.2021
Abrufstand
19.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Beratung und Serviceleistungen im Bereich von technischen Anlagen, Maschinenbau und in allen Arbeitsbereichen und Fachdisziplinen des Bauwesens sowie die Verwaltung von eigenen Immobilien.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Thorsten Erich Johr

Waldshut-Tiengen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Markus Alexander Weismann

Rheinfelden Baden

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.08.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 29.04.1980
  • Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 19

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 25.02.1980 mit Nachtrag vom 11.04.1980 mit Änderung vom 16.11.1981.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital), 10 (Gesellschafterbeschlüsse) und 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist auf Euro umgestellt und auf 103.000,00 EUR erhöht.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.