Handelsregister · GnR 978

Registerinformationen

Bau und Wohngenossenschaft Osterkirchenviertel eG. · Amtsgericht Hamburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bau und Wohngenossenschaft Osterkirchenviertel eG.
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Hamburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 978
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Letzte Eintragung
10.11.2023
Abrufstand
30.12.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immohilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3.) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Jaakov Blumas

Hamburg

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Vorstand

Aleksej Adaschewski

Hamburg

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Vorstand

Thomas Heiland

Hamburg

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 21.01.1990 zuletzt geändert am 10.06.2001
  • Die Vertreterversammlung vom 13.07.2008 hat eine Änderung des Statuts in § 23,3 und § 32 beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichenen. Bekanntmachungen des Aufsichtsraes werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung das Genossenschaftsgesetz, das Handelsgesetzbuch oder andere Bestimmungen im Rahmen der Unternehmenspubluzität vorgeschrieben sind, werden im Hamburger Abendblatt veröffentlicht.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 11.05.1994
  • Eintragung Nr. 5 Spalte 4a vom 13.12.2012 von Amts wegen ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.