1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft fördert ihre Mitglieder auch durch eine Spareinrichtung. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3) Die Genossenschaft kann Spareinlagen von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen (§15 AO) hereinnehmen. 4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dietmar Berchtold
Dürnau
Vorstand
Paolo Carosia
Winnenden
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.1897 zuletzt geändert am 29.06.2001
Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 8 (Ausscheiden durch Tod), 10 (Auschließung eines Mitglieds), 11 (Auseinandersetzung), 12 (Rechte der Mitglieder), 13 (Recht auf wohnliche Versorgung), 14 (Überlassung und Zuweisung einer Wohnung), 15 (Pflichten der Mieter), 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 17 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), 19 (Organe), 20 (Vorstand), 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufsichtsrat), 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 25 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 27 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 28 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Stimmrecht), 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 32 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 34 (Mehrheitserfordernisse), 41 (Bekanntmachungen) und 43 (Auflösung) sowie die Einfügung von § 28 a (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 21.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederlversammlung vom 06.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit dem Geschäftsanteil. Sie haben Nachschüsse zur Konkursmasse nicht zu leisten.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.05.2006.
Statut: Sonderband Blatt 567
Tag der ersten Eintragung: 19.05.1897
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