Der Vorsitzende - im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter - vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 Absatz II des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Verhinderungsfall (Satz 1) braucht nicht nachgewiesen zu werden. Dem Geschäftsführer obliegt als besonderem Vertreter im Sinne des § 30 BGB die Erledigung der laufenden Geschäfte der Verwaltung. Laufende Geschäfte der Verwaltung sind alle täglich anfallenden Verwaltungsaufgaben, die nach Art und Ausmaß regelmäßig wiederkehren. Willenserklärungen, welche den Verein vermögensrechtlich verpflichten und zu den laufenden Geschäften der Verwaltung gehören, können vom Geschäftsführer alleine unterzeichnet werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Selzer
Krefeld
Vorstand
Rüdiger Otto
Leverkusen
Vorstand
Bernhard Baumann
Neunkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.01.1965, mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.05.2003 geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.03.1965 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.10.2004.
Satzung Blatt I der Akten
Beschluss Blatt II, III, IV und V der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.