Handelsregister · HRB 12704

Registerinformationen

Basler Fashion Retail Services GmbH · Amtsgericht Aschaffenburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Basler Fashion Retail Services GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Goldbach
Geschäftsanschrift
Dammer Weg 51, 63773 Goldbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 12704
Gericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Letzte Eintragung
04.12.2017
Abrufstand
01.03.2024
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entgeltliche Bereitstellung und Erbringung von Services und Dienstleistungen für Gesellschaften der BASLER-Gruppe im Zusammenhang mit der Führung und Steuerung der Einzelhandelsaktivitäten der BASLER-Gruppe, einschließlich der Stellung von Personal für die Einzelhandelsverkaufsflächen, welche von Gruppengesellschaften der BASLER-Gruppe betrieben werden.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marc Barrantes

Aschaffenburg

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2013.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung der Ziffer 3 (Sitz, bisher: Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97708) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2014 hat die Änderung der Ziffer 4 der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 17.10.2013

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 01.08.2017 (Az. 652 IN 191/17) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 01.12.2017 (Az. 652 IN 191/17) wurde die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.