Der Betrieb Griechischer Spezialitäten-Gaststätten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer durch Beschluß einzelnen oder allen Geschäftsführern, und zwar unabhängig voneinander, die Befugnis erteilen, die Gesellschaft einzeln zu vertreten, den oder die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Basile Mourikis
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19. Juni 1998
Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.07.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.04.2002.
Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff Sonderband
Beschluss Blatt 14 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 16 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 25 f Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 31ff Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.