Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so ist dieser allein vertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer gestattet werden, im Namen der Gesellschaft auch mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Christel Barufe
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Herbert Barufe
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 5. Oktober 1993 zuletzt geändert am 20. Dezember 2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 17. Dezember 1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 37 ff. Sonderband
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