Handelsregister · HRB 11237

Chronologischer Auszug

Bartz Partyservice & Catering GmbH · Amtsgericht Bochum

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bartz Partyservice & Catering GmbH

b)
Herne

c)
Die Herstellung und Lieferung von Speisen
und Getränken, der Party- und
Veranstaltungsservice, die Herstellung von
Fleisch- und Wurstwaren und das Betreiben
von Betriebskantinen sowie eines mobilen
Imbissbetriebes auf Volksfesten nach
Schausteller Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Bartz, Heinz Holger, Herne, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2007
a)
25.05.2007
Ulrich
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Sternstr. 6, 44653 Herne
a)
06.07.2010
Rüthers
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 411/14)
vom 02.04.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.04.2015
Zindel
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 411/2014)
vom 31.10.2016 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Gesellschaft als unbegründet
abgewiesen worden.
Von Amts wegen eingetragen.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 15/2017)
vom 06.03.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.03.2017
Zindel
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 15/2017)
vom 26.04.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass ein allgemeines
Verfügungsverbot auferlegt worden ist:
die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen
der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von
Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die
vorläufige Insolvenzverwalterin über.
a)
03.05.2017
Zindel
6b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 166/2017)
vom 09.05.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das
Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum
Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht
damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über.
a)
22.05.2017
Zindel
7b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 166/17)
vom 30.05.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
08.06.2017
Zindel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.