Handelsregister · HRB 11237
Chronologischer Auszug
Bartz Partyservice & Catering GmbH · Amtsgericht Bochum
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Bartz Partyservice & Catering GmbH b) Herne c) Die Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, der Party- und Veranstaltungsservice, die Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren und das Betreiben von Betriebskantinen sowie eines mobilen Imbissbetriebes auf Volksfesten nach Schausteller Art. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Bartz, Heinz Holger, Herne, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2007 | a) 25.05.2007 Ulrich | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Sternstr. 6, 44653 Herne | a) 06.07.2010 Rüthers | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 411/14) vom 02.04.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 13.04.2015 Zindel | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 411/2014) vom 31.10.2016 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft als unbegründet abgewiesen worden. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 15/2017) vom 06.03.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.03.2017 Zindel | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 15/2017) vom 26.04.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden ist: die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. | a) 03.05.2017 Zindel | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 166/2017) vom 09.05.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. | a) 22.05.2017 Zindel | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 166/17) vom 30.05.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 08.06.2017 Zindel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.