Handelsregister · HRB 723452

Chronologischer Auszug

Barth & Meier GmbH Intensiv- und Heimbeatmungspflegedienst · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
VivereCare GmbH

b)
Buchen Odenwald
Geschäftsanschrift:
Abt-Bessel-Straße 7, 74722 Buchen
Odenwald

c)
Der Betrieb eines Intensiv- und
Heimbeatmungspflegedienst und ähnlichen
Leistungen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Barth, Holger, Walldürn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Meier, Christian, Michelfeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.10.2015.
a)
18.11.2015
Adam
2a)
Firma geändert; nun:
Barth & Meier GmbH Intensiv- und
Heimbeatmungspflegedienst
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma,
Sitz) beschlossen.
a)
06.03.2018
Georg
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mosbach vom 28.03.2018
(1 IN 35/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
06.04.2018
Trost

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.