Handelsregister · HRB 118302
Chronologischer Auszug
BARRUS INVEST Beteiligungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BARRUS INVEST Beteiligungsgesellschaft mbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Montgolfier-Allee 31, 60486 Frankfurt am Main c) Das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Samaan, Marcus, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2020 | a) 24.02.2020 Wittmann b) Fall 1 | |
| 2 | c) das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ferner die Erbringung kaufmännischer und organisatorischer Dienstleistungen und Beratungen insbesondere für Gesellschaften aus den Branchen Immobilienverwaltung, -handel, Hausverwaltung und Immobilienvermittlung. Unterliegen diese Tätigkeiten im Einzelfall einer behördlichen, gewerberechtlichen oder gesetzlichen Erlaubnispflicht, so bedarf es vor der Aufnahme der Tätigkeit der Einholung dieser Erlaubnis. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. | a) 27.04.2021 Wittmann b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.