Handelsregister · HRB 222726

Chronologischer Auszug

Barka UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Barka UG (haftungsbeschränkt)

b)
Egling, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Geschäftsanschrift:
Altkirchenerstraße 1, 82544 Egling

c)
Gaststätten- und Hotelgewerbe.
500,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Stamouli, Marianthi, München, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2015.
a)
29.12.2015
Breinl
2b)
Au i.d.Hallertau, Landkreis Freising
Geschäftsanschrift:
Klosterberg 7, 84072 Au i.d.Hallertau
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2017 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
06.07.2017
Timm
3b)
München
Geschäftsanschrift:
Fasangartenstr. 124, 81549 München
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2020 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
15.10.2020
Dr. Vittinghoff
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts München vom 12.10.2020 (Az. 1542 IN
1585/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
27.10.2020
Straßer
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.10.2020 (Az.
1542 IN 1585/20) aufgehoben worden.
a)
27.10.2020
Straßer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.