Handelsregister · HRB 222726
Chronologischer Auszug
Barka UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Barka UG (haftungsbeschränkt) b) Egling, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Geschäftsanschrift: Altkirchenerstraße 1, 82544 Egling c) Gaststätten- und Hotelgewerbe. | 500,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Stamouli, Marianthi, München, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2015. | a) 29.12.2015 Breinl | |
| 2 | b) Au i.d.Hallertau, Landkreis Freising Geschäftsanschrift: Klosterberg 7, 84072 Au i.d.Hallertau | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. | a) 06.07.2017 Timm | |||
| 3 | b) München Geschäftsanschrift: Fasangartenstr. 124, 81549 München | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. | a) 15.10.2020 Dr. Vittinghoff | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 12.10.2020 (Az. 1542 IN 1585/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 27.10.2020 Straßer | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.10.2020 (Az. 1542 IN 1585/20) aufgehoben worden. | a) 27.10.2020 Straßer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.