Gegenstand des Unternehmens ist die Bereitstellung ambulanter Versorgungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Menschen. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller mit dem Gesellschaftszweck in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte berechtigt. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ulrike Seng
Bremen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Joachim Rolf Mowitz
Bremen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Hartmut Nagel
Achim
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2025
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2025 hat zum Zwecke der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 6,00 EUR auf 25.006,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2025 Teile des Vermögens (Teilbetriebe in Verden und Delmenhorst) der bap Bündnis Ambulante Psychiatrie GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRB 5622 BHV) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.12.2025 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.