Handelsregister · VR 34348
Chronologischer Auszug
Bantabaa e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bantabaa e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der erste Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab 5.000,- Euro sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen oder Mietverträgen der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. b) erste Vorsitzende: 1. Varadinek, Brigitta, *XX.XX.XXXX, Berlin zweite Vorsitzende: 2. Varadinek, Annika, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeister: 3. Henrion, Bastian, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 04.06.2015 | a) 15.09.2015 Hanney b) Satzung Bl.23-27 |
| 2 | a) Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den An- und Verkauf und die Belastung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an Gesellschaften. b) Nicht mehr erste Vorsitzende: 1. Varadinek, Brigitta Nicht mehr zweite Vorsitzende: 2. Varadinek, Annika Nicht mehr Schatzmeister: 3. Henrion, Bastian zweite Vorsitzende: 4. Kollmar, Frederike, *XX.XX.XXXX, Berlin erste Vorsitzende: 5. Ludolph, Tessa, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeisterin: 6. Hohaus, Annegret, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck) beschlossen. | a) 03.11.2016 Hanney b) Beschluss Bl.51 (41-44) | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab 5.000,- Euro sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen oder Mietverträgen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den An- und Verkauf und die Belastung von Grundbesitz sowie die Beteiligung an Gesellschaften. b) Nicht mehr Schatzmeisterin: 6. Hohaus, Annegret Schatzmeisterin: 7. Dr. Varadinek, Brigitta, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 18.01.2019 Kalinowski b) Beschluss Bl.69-70/84 (85-90) | |
| 4 | b) Nicht mehr zweite Vorsitzende: 4. Kollmar, Frederike zweite Vorsitzende: 8. Busemann, Luisa, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 02.10.2020 Kalinowski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.