Handelsregister · VR 34348

Chronologischer Auszug

Bantabaa e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bantabaa e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der erste
Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab 5.000,- Euro sowie der
Abschluss von Arbeitsverträgen oder Mietverträgen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
erste Vorsitzende:

1.
Varadinek, Brigitta, *XX.XX.XXXX, Berlin

zweite Vorsitzende:

2.
Varadinek, Annika, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeister:
3.
Henrion, Bastian, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 04.06.2015
a)
15.09.2015
Hanney
b)
Satzung Bl.23-27
2a)
Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für den An- und Verkauf und die Belastung von
Grundbesitz sowie die Beteiligung an Gesellschaften.

b)
Nicht mehr erste Vorsitzende:

1. Varadinek, Brigitta

Nicht mehr zweite Vorsitzende:

2. Varadinek, Annika

Nicht mehr Schatzmeister:

3. Henrion, Bastian

zweite Vorsitzende:

4.
Kollmar, Frederike, *XX.XX.XXXX, Berlin
erste Vorsitzende:

5.
Ludolph, Tessa, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schatzmeisterin:

6.
Hohaus, Annegret, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck)
beschlossen.
a)
03.11.2016
Hanney
b)
Beschluss Bl.51
(41-44)
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab 5.000,- Euro sowie der
Abschluss von Arbeitsverträgen oder Mietverträgen der
Zustimmung der Mitgliederversammlung. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist auch erforderlich für
den An- und Verkauf und die Belastung von Grundbesitz
sowie die Beteiligung an Gesellschaften.
b)
Nicht mehr Schatzmeisterin:

6. Hohaus, Annegret

Schatzmeisterin:

7.
Dr. Varadinek, Brigitta, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.07.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand)
beschlossen.
a)
18.01.2019
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.69-70/84
(85-90)
4b)
Nicht mehr zweite Vorsitzende:
4. Kollmar, Frederike

zweite Vorsitzende:
8.
Busemann, Luisa, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.10.2020
Kalinowski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.