Handelsregister · VR 550073
Chronologischer Auszug
Bankholzer - Joppen e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bankholzer - Joppen e.V. b) Moos | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Zunftmeister und der Präsident. Es besteht Einzelvertretungsbefugnis. b) Zunftmeister: Heller, Martin, Radolfzell, *XX.XX.XXXX 2. Vorstand: Klink, Oliver, Moos, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.01.1963 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 11.11.2013. | a) 05.03.2015 Hurst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 06.03.1963 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Verein wird nach § 26 BGB vertreten durch den Zunftmeister (1. Vorstand) und den Vize-Zunftmeister (2. Vorstand). Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. b) Bestellt als Vize-Zunftmeister (2. Vorstand): Dietrich, Udo, Moos, *XX.XX.XXXX Personenbezogene Daten (Wohnortänderung) von Amts wegen berichtigt bei Zunftmeister (1. Vorstand): Heller, Martin, Moos, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorstand: Klink, Oliver, Moos, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2019 hat die Änderung der Satzung durch Beifügung einer Anlage "Datenschutzordnung" als Satzungsbestandteil beschlossen. b) Die Eintragung laufende Nummer 1 wird hinsichtlich der allgemeinen Vertretungsregelung von Amts wegen - wie aus laufender Nummer 2 Spalte 3 Buchstabe a) ersichtlich berichtigt. | a) 02.04.2024 Ehnes b) Geänderte Satzung: Band I AS 347-361 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.