Handelsregister · HRB 680551

Chronologischer Auszug

Bankhaus Partin GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bankhaus Partin GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien

b)
Bad Mergentheim

c)
Betrieb von Bank- und Finanzgeschäften
und allen damit zusammenhängenden
Geschäften, insbesondere die Übernahme
und die Fortführung des unter der Firma
Bankhaus Partin & Co.
Kommanditgesellschaft in Bad
Mergentheim betriebenen Bankgeschäfts.
103.000.000,0
0 DEM
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Partin Beteiligungs GmbH, Bad Mergentheim
(Amtsgericht Ulm HRB 680262)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Freund, Roland, Bad Mergentheim
Hanke, Hermann, Bad Mergentheim
Mangold, Gerhard, Weikersheim
a)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Satzung vom 30.12.1993 mit Änderung vom 23.06.1994
zuletzt geändert am 28.05.1999

b)
Die Gesellschaft hat am 30.12.1999 mit Nachtrag vom
13.01.2000 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom
18.12.2000 Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von
atypischen stillen Gesellschafterverträgen mit der Securenta
Göttinger Immobilienanlagen und VermögensmanagementAG
mit dem Sitz in Göttingen (Einlage 15.000.000,00 DEM und
8.942.148,63 DEM) und der Göttinger Gruppe Vermögensund Finanzholding GmbH & Co KGaA mit dem Sitz in
Göttingen (Einlage 6.114.272,68 DEM) geschlossen. Diese
atypisch stillen Gesellschafter sind anteilig am Gewinn und
Verlust des Unternehmens der Bankhaus Partin GmbH & Co
KGaA beteiligt. Für die Ermittlung der Gewinn- und
Verlustbeteiligung der atypisch stillen Gesellschafter ist von
dem Gewinn bzw. Verlust auszugehen, der sich aus der für
die Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA aufzustellenden
Handelsbilanzen vor Berücksichtigung der auf die atypisch
stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile
ergibt.

Die Ergebnisbeteiligung im Sinne des Abs. 1 enthält auch die
Erträge bzw. Aufwendungen aus der Veräußerung, dem
Abgang oder dem (der) Zugang (Zuschreibung) von
Wirtschaftsgütern Sach- und/oder Finanzanlagevermögens
sowie die Ergebnisse aus außergewöhnlichen
Geschäftsvorfällen, die vor dem Beginn der atypisch stillen
Gesellschaft begründet worden sind. Ebenso ist ein ggf.
vorhandener Verlustvortrag aus dem (den) Vorjahr(en) zu
berücksichtigen. Dies gilt auch für den einzelnen atypischen
stillen Gesellschafter in dem Jahr der Begründung der stillen
Gesellschaft mit der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA.

Für die Ermittlung des Gewinnanteils der atypisch stillen
Gesellschafter ist der im Sinne der Absätze 1 und 2
modifizierte Jahresüberschuß entsprechend dem Verhältnis
der eingezahlten Einlagen der Aktionäre der Bankhaus Partin
GmbH & Co KGaA zu den eingezahlten Einlagen der atypisch
stillen Gesellschafter aufzuteilen. An dem auf die Gesamtheit
der atypisch stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn nimmt
der einzelne atypische stille Gesellschafter im Verhältnis
seiner eingezahlten Einlagen zu den eingezahlten stillen
Einlagen aller atypisch stillen Gesellschafter teil. Der auf die
stillen Gesellschafter entfallende Anteile des Gewinns stellt
sich im Verhältnis zur Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA als
Aufwand dar.

Die Verluste - auch wenn sie vor Begründung der atypisch
stillen Beteiligung angefallen sind - werden zunächst auf die
atypisch stillen Gesellschafter entsprechend der Höhe ihrer
eingezahlten Einlagen aufgeteilt. Die Verlustbeteiligung der
stillen Gesellschafter erfolgt bis zur Höhe ihrer eingezahlten
Einlage. Die Verlustanteile der atypisch stillen Gesellschafter
stellen sich im Verhältnis zur Bankhaus Partin GmbH & Co
KGaA als Ertrag dar. Soweit der Verlust durch verlustbeteiligte
Einlagen bzw. Verminderung der Rückzahlungsansprüche
nicht gedeckt werden kann, wird dieser zur Verrechnung mit
zukünftigen, auf die atypisch stillen Gesellschafter
entfallenden Gewinne bzw. - im erneuten Verlustfall - zur
Verrechnung mit verlustbeteiligten Einlagen von der Bankhaus
Partin GmbH & Co KGaA neu beitretenden atypisch stillen
Gesellschaftern vorgetragen.

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses beschließt die
Hauptversammlung der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA
unter Berücksichtigung handels- und aktienrechtlicher
Vorschriften und den Bestimmungen der stillen
Gesellschaftsverträge.

Stichtag für die Feststellung der Gewinn- und
Verlustbeteiligung ist der 31.12. eines Geschäftsjahres.

Die atypisch stillen Gesellschafter nehmen im Beitrittsjahr ab
dem Zeitpunkt der Leistung ihrer Einlage zeitanteilig an der
Gewinnverteilung teil.
Die atypisch stillen Gesellschafter erhalten ihren Gewinnanteil
jeweils einmal jährlich vier Wochen nach der
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinnes ausgezahlt.

Im Falle des Eintritts weiterer atypisch stiller Gesellschafter
sowie weiterer Aktionäre ändert sich die Gewinn- bzw.
Verlustbeteiligung im Verhältnis der gewinn- bzw.
verlustbeteiligten Einlagen aller zueinander.

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über ihr Vermögen aufgelöst.
Gemäß § 289 Abs. 1 AktG i.V. §§ 131 Abs. 1, 143 Abs. 1 HGB
von Amts wegen eingetragen.
a)
14.11.2006
Sperling

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
14.11.2006.

Tag der ersten
Eintragung: 28.07.1994

Unternehmensvertrag:
Sonderband
Blatt 561 ff.
2b)
Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 6b) wegen
Schreibfehler von Amts wegen neu eingetragen:
Die Gesellschaft hat am 30.12.1999 mit Nachtrag vom
13.01.2000 mit Zustimmung der Hauptversammlung vom
18.12.2000 Teilgewinnabführungsverträge in Gestalt von
atypischen stillen Gesellschafterverträgen mit der Securenta
Göttinger Immobilienanlagen und VermögensmanagementAG
mit dem Sitz in Göttingen (Einlage 15.000.000,00 DEM und
8.942.148,63 DEM) und der Göttinger Gruppe Vermögensund Finanzholding GmbH & Co KGaA mit dem Sitz in
Göttingen (Einlage 6.114.272,68 DEM) geschlossen. Diese
atypisch stillen Gesellschafter sind anteilig am Gewinn und
Verlust des Unternehmens der Bankhaus Partin GmbH & Co
KGaA beteiligt. Für die Ermittlung der Gewinn- und
Verlustbeteiligung der atypisch stillen Gesellschafter ist von
dem Gewinn bzw. Verlust auszugehen, der sich aus der für
die Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA aufzustellenden
Handelsbilanzen vor Berücksichtigung der auf die atypisch
stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile
ergibt.
Die Ergebnisbeteiligung im Sinne des Abs. 1 enthält auch die
Erträge bzw. Aufwendungen aus der Veräußerung, dem
Abgang oder dem (der) Zugang (Zuschreibung) von
Wirtschaftsgütern des Sach- und/oder
Finanzanlagevermögens sowie die Ergebnisse aus
außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen, die vor dem Beginn
der atypisch stillen Gesellschaft begründet worden sind.
Ebenso ist ein ggf. vorhandener Verlustvortrag aus dem (den)
Vorjahr(en) zu berücksichtigen. Dies gilt auch für den
einzelnen atypischen stillen Gesellschafter in dem Jahr der
Begründung der stillen Gesellschaft mit der Bankhaus Partin
GmbH & Co KGaA.

Für die Ermittlung des Gewinnanteils der atypisch stillen
Gesellschafter ist der im Sinne der Absätze 1 und 2
modifizierte Jahresüberschuß entsprechend dem Verhältnis
der eingezahlten Einlagen der Aktionäre der Bankhaus Partin
GmbH & Co KGaA zu den eingezahlten Einlagen der atypisch
stillen Gesellschafter aufzuteilen. An dem auf die Gesamtheit
der atypisch stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn nimmt
der einzelne atypische stille Gesellschafter im Verhältnis
seiner eingezahlten Einlagen zu den eingezahlten stillen
Einlagen aller atypisch stillen Gesellschafter teil. Der auf die
stillen Gesellschafter entfallende Anteile des Gewinns stellt
sich im Verhältnis zur Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA als
Aufwand dar.

Die Verluste - auch wenn sie vor Begründung der atypisch
stillen Beteiligung angefallen sind - werden zunächst auf die
atypisch stillen Gesellschafter entsprechend der Höhe ihrer
eingezahlten Einlagen aufgeteilt. Die Verlustbeteiligung der
stillen Gesellschafter erfolgt bis zur Höhe ihrer eingezahlten
Einlage. Die Verlustanteile der atypisch stillen Gesellschafter
stellen sich im Verhältnis zur Bankhaus Partin GmbH & Co
KGaA als Ertrag dar. Soweit der Verlust durch verlustbeteiligte
Einlagen bzw. Verminderung der Rückzahlungsansprüche
nicht gedeckt werden kann, wird dieser zur Verrechnung mit
zukünftigen, auf die atypisch stillen Gesellschafter
entfallenden Gewinne bzw. - im erneuten Verlustfall - zur
Verrechnung mit verlustbeteiligten Einlagen von der Bankhaus
Partin GmbH & Co KGaA neu beitretenden atypisch stillen
Gesellschaftern vorgetragen.

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses beschließt die
Hauptversammlung der Bankhaus Partin GmbH & Co KGaA
unter Berücksichtigung handels- und aktienrechtlicher
Vorschriften und den Bestimmungen der stillen
Gesellschaftsverträge.

Stichtag für die Feststellung der Gewinn- und
Verlustbeteiligung ist der 31.12. eines Geschäftsjahres.

Die atypisch stillen Gesellschafter nehmen im Beitrittsjahr ab
dem Zeitpunkt der Leistung ihrer Einlage zeitanteilig an der
Gewinnverteilung teil.

Die atypisch stillen Gesellschafter erhalten ihren Gewinnanteil
jeweils einmal jährlich vier Wochen nach der
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinnes ausgezahlt.

Im Falle des Eintritts weiterer atypisch stiller Gesellschafter
sowie weiterer Aktionäre ändert sich die Gewinn- bzw.
Verlustbeteiligung im Verhältnis der gewinn- bzw.
verlustbeteiligten Einlagen aller zueinander.
a)
23.03.2007
Kindermann
3b)
Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim
a)
14.09.2010
Schorowski
4b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Unterer Graben 7, 97980 Bad Mergentheim
a)
28.10.2010
Traub

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.