Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten unter anderem in Strategie und IT-Angelegenheiten, sowie die Erstellung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen vorrangig für Banken und sonstige Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder stets - also auch bei Bestellung weiterer Vorstandsmitglieder - allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt sind. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern unter Beachtung der Vorschrift § 112 AktG Befreiung von den Beschräkungen des § 181 BGB erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Hoffmann
Haan
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand
Matthias Walzner
Meerbusch
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18. Juni 2001 Die Hauptversammlung vom 14. Oktober 2003 hat die Änderung der Satzung in § 1 (2) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher AG München HRB 138882) nach Meerbusch beschlossen. Ferner wurde die Satzung in § 2 Abs. (4) (Bekanntmachungen der Gesellschaft) durch Beschluss vom selben Tage geändert.
Freitext
Beschluss Blatt 58 ff. Sonderband
Satzung Blatt 63 ff. Sonderband
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