Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG, in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Alexander Bandlow
Nürnberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sabine Bandlow
Nürnberg
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2009.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2013 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Befristung der Gesellschaftsdauer) und 10 (Geschäftsführung,Vertretung, Wettbewerbsverbot, bisher § 9).
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 mit Nachtrag vom 28.12.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) sowie 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 9 (Geschäftsführung, Vertretung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 hat die Änderung des § 5 (Verfügungen über Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2024 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Stammkapital und Vertretungsregelung.
Freitext
Eintragung laufende Nr. 2 Sp. 6 b) Amts wegen berichtigt!
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