Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 1940
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und § 16 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Arten der Mitgliedschaft), § 7 (Wahlrecht) sowie § 11 (Aufgaben der Generalversammlung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung bezüglich der Höhe des Zustimmungsvorbehalts beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Blatt 175-176 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 17.01.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Beschluss Blatt 10 - 16 Bd. IV der Akten
Satzung Blatt 41 - 47 Bd. IV der Akten
Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Commodore, dem Sekretär und dem Schatzmeister. Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Verträge über An- und Verkauf, Pachtung, Verpachtung, Anmietung und Vermietung von Grundstücken, Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen des Clubvermögens, sowie alle sonstigen Rechtsgeschäfte, die den Verein mit einer 20.000,00 Euro übersteigenden Summe verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Generalversammlung.
Beschluss Bl. 7-14 Bd. V der Akten Satzung Bl. 32-38 Bd. V der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.