Handelsregister · VR 40534

Registerinformationen

Ballenstedter Tischtennisverein " Gut Spiel " 1945 e. V. · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ballenstedter Tischtennisverein " Gut Spiel " 1945 e. V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ballenstedt/ Harz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 40534
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
03.09.2025
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Klaus Gebhardt

Ballenstedt

Vorstand

Wolfgang Schleiff

Magdeburg

Vorstand

Kerstin Klein

Ballenstedt/Harz

Vorstand

Andreas Wittig

Ballenstedt/Harz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 19.09.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Quedlinburg, VR 534) getreten. Satzung Bl. 2-11

Satzung

  • Satzung vom 22.05.1997 zuletzt geändert am 04.04.2005 Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 8 (Präsidium), § 13 - neu hinzugefügt - (Rechte der Mitglieder), § 14 - neu hinzugefügt - (Pflichten der Mitglieder) und folglich die Änderung der Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen sowie die Änderung in § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2013 hat die Änderung des § 8 (Präsidium) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2017 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 09.05.2025 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.