Handelsregister · VR 330602

Chronologischer Auszug

Ball-Sport-Club Mückenloch e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ball-Sport-Club Mückenloch e.V.

b)
Neckargemünd
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende jeweils mit Alleinvertretungsrecht.
Für Anschaffungen im Einzelwert von über 10.000,-- DM
sowie für Baulichkeiten, ausgenommen Veränderungen
bis zum Gesamtaufwand von 10.000,-- DM je
Maßnahme sowie die Aufnahme von Krediten über
5.000,-- DM ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
2. Vorsitzender:
Wallstab, Willi, Neckargemünd-Mückenloch, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Knauf, Udo, Verwaltungsangestellter, Neckargemünd
a)
Verein
Satzung vom 03.02.1968 in Neufassung vom 27.01.1995 mit Änderung vom 20.02.2003
und 19.03.2010.
a)
06.02.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung:
21.10.1968
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Wallstab, Willi, Neckargemünd-Mückenloch, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzender:
Knauf, Udo, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
a)
12.10.2015
Lamadé
3b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Weiß, Andreas, Neckargemünd, *XX.XX.XXXX
a)
27.06.2016
Lamadé
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte
und Pflichten der Mitglieder), § 12 (Jugendleiter-Wahl) und § 16 (Vereinsjugend)
beschlossen.
a)
26.06.2018
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 22 ff
5a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende jeweils mit Alleinvertretungsrecht.
Für Anschaffungen im Einzelwert von über 7.500,00
Euro sowie für Baulichkeiten, ausgenommen
Veränderungen bis zum Gesamtaufwand von 7.500,00
Euro je Maßnahme sowie die Aufnahme von Krediten
über 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Ende der
Mitgliedschaft), § 7 (Ernennung von Ehrenmitgliedern), § 8 (Einkünfte und Ausgaben des
Vereins), § 11 (Vorstand), § 12 (Vorstands-, Abteilungsleiter- und Jugendleiter-Wahl), § 15
(Ausschüsse), § 19 (Versammlungen) und § 20 (ordentliche und außerordentliche
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
14.08.2019
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 39 ff
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Vorstands-, Ehrenrats-, Abteilungsleiter- und Jugendleiter-Wahl) und § 23 (Auflösung)
beschlossen.
a)
05.06.2024
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 49-53

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.