Jeder Geschäftsführer ist allein vertretungsberechtigt. Durch Gesellschafterbeschluß kann jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.10.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und damit der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) sowie § 3 (Unternehmensgegenstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.