Handelsregister · HRB 16755

Registerinformationen

Bahn & Sicherheitsdienste KOSA GmbH · Amtsgericht Gelsenkirchen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bahn & Sicherheitsdienste KOSA GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Bottrop
Geschäftsanschrift
Gabelsberger Str. 10, 46238 Bottrop

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 16755
Gericht
Amtsgericht Gelsenkirchen
Letzte Eintragung
27.06.2024
Abrufstand
03.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- Baustellenabsicherung im Gleisbereich. - Servicedienstleistungen im Veranstaltungsbereich ohne Bewachungsaufgaben nach § 34 a Gewerbeordnung. - Planung und Vermittlung von Sicherheitskonzepten, Alarmanlagen, Überwachungssystemen. - Verkauf und Vermittlung von digitalen Web und App basierten Sicherheitslösungen. - Begleitservice und Betreuung von Personen auf Reisen, Veranstaltungen und Events. - Handel mit Waren und Gütern aller Art im Bereich der Sicherheit und Kommunikation - Durchführung von Bewachertätigkeiten gemäß § 34 a GewO.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Inan Koc

Gladbeck

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Mesut Sayili

Gladbeck

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2021
  • Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (160 IN 31/24) vom 16.04.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (160 IN 31/24) vom 20.06.2024 ist die am 23.04.2024 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben. Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.