Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Schwäbisch Hall
Geschäftsanschrift
Haller Str. 20, 74549 Wolpertshausen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 571475
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
03.01.2025
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben eines Schlachthofes, Herstellung, Handel und Vermarktung von Fleisch- und Wursterzeugnissen aller Art, insbesondere aus den Mitgliedsbetrieben der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall; sowie Herstellung, Handel und Vermarktung von Waren aller Art, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nadine Walter-Bühler
Wolpertshausen
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Christian Bühler
Wolpertshausen
einzelvertretungsberechtigt Vorstand
Daniel Bronner
Schwäbisch Hall
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.12.2000 zuletzt geändert am 22.04.2006
Die Hauptversammlung vom 28.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 durch Einfügung eines Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital um 500.000,00 EUR auf 2.500.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 15.02.2011 die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung vom 18.06.2013 enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital um 500.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 17.10.2013 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015 mit Berichtigung vom 09.09.2015 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 725004) um 1.574.500,00 EUR auf 4.574.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 5 Abs. 3 (Grundkapital), § 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer), § 13 (Beschlüsse des Aufsichtsrates) und § 19 (Vorsitz der Hauptversammlung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 18.12.2023 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung und Amtsdauer) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital um 500.000,00 EUR auf 5.074.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat am 13.12.2024 die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 12.03.2001
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 411/420
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.000.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital )
Die in der Satzung vom 18.06.2013 enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 500.000,00 EUR.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.07.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 425.500,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden. (Genehmigtes Kapital)
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.08.2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.08.2029 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 2.000.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2024/I).
Die in der Satzung vom 21.08.2024 enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.000.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.500.000,00 EUR.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.07.2015 mit Berichtigung vom 09.09.2015 die Aktiengesellschaft "Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall AG", Schwäbisch Hall (Amtsgericht Stuttgart HRB 725004) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.