Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich zuständig zur Beschlussfassung über: Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Aufnahme von Krediten und Hergabe von Darlehen; Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 2 Jahren oder Verträgen, die den Verein mit mehr als 10.000,00 DEM für 1 Geschäftsjahr verpflichten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Arz
Baesweiler
Vorstand
Alexander Göbbels
Baesweiler
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.05.1964 zuletzt geändert am 30.01.2004
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.11.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2004.
Satzung Bl. 86 - 93. Beschluss Bl. 79, 85.
Nach Neuwahl:
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