Handelsregister · HRA 7897

Registerinformationen

Bären-Apotheke Holten Karl Mait Werthmann e.K. · Amtsgericht Duisburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bären-Apotheke Holten Karl Mait Werthmann e.K.
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Sitz
Oberhausen
Geschäftsanschrift
Burgstr. 8, 46147 Oberhausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 7897
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Letzte Eintragung
06.02.2024
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Zweigniederlassung

Bären-Apotheke Neumühl, Zweigniederlassung der Bären-Apotheke Holten Karl Mait Werthmann e. K.

Duisburg

Inhaber(in)

Karl Mait Werthmann

Düsseldorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen auf den Erwerber ist ausgeschlossen.
  • Das bisher unter der Firma Alpha-Apotheke Inh. Karl Mait Werthmann e.K. (Amtsgericht Duisburg, HRA 5495) betriebene Handelsgeschäft wird nun als Zweigniederlassung unter der Firma Bären-Apotheke Neumühl, Zweigniederlassung der Bären-Apotheke Holten Karl Mait Werthmann e.K. fortgeführt.
  • Der Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung wird unter der Firma Bären-Apotheke Bottrop, Inhaber Youshaa Merhi e.K., Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 6272 fortgeführt.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 10.06.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR A 996 des Amtsgerichts Oberhausen getreten.
  • Von Amts wegen Verweis auf die Eintragung beim Gericht der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Absatz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 40 Nr. 2 Handelsregisterverordnung ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.