sind Führung und Betrieb der Sole-Therme in Otterndorf und des Hallen- und Freibades in Wingst einschließlich der dazugehörigen Nebenanlagen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn der Gesellschafter ihn zu Einzelvertretung ermächtigt hat. Im übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Marei Töllner
Wurster Nordseeküste
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Frank Thielebeule
Otterndorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Bl. 6 ff. SdBd. Tag der ersten Eintragung: 03.06.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.09.2005.
Fall 10
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gewinnverteilung und Verlustdeckung) und § 13 (Prüfung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 5 (Zusammensetzung und Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 6 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 7 (Dauer der Gesellschaft) und 10 (Gewinnverteilung und Verlustdeckung) sowie eine Neuverteilung der Paragraphen und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 3 (Stammkapital), 5 (Zusammensetzung und Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 8 (Geschäftsjahr), 9 (Bekanntmachungen) und 11 (Gründungsaufwand) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gewinnverteilung und Verlustdeckung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.