Handelsregister · HRA 10390
Chronologischer Auszug
Bäckerei und Konditorei George e.K. · Amtsgericht Dresden
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Bäckerei und Konditorei George e.K. b) Dresden Geschäftsanschrift: Bautzener Landstr. 11, 01324 Dresden | b) Inhaber: George, Gudrun Gertrud, Dresden, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann | a) 22.05.2018 Jokisch | |
| 2 | b) Eingetreten: Inhaber: Langer, Michael, Dresden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Inhaber: George, Gudrun Gertrud, Dresden, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts der früheren Inhaberin Gudrun Gertrud George begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten auf den neuen Inhaber Michael Langer ist ausgeschlossen. | a) 26.07.2018 Jähnert | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 21.04.2020, AZ: 532 IN 372/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Kaufmanns nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 23.04.2020 Jähnert | |||
| 4 | b) Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 18.05.2020, AZ: 532 IN 372/20, aufgehoben worden. | a) 20.05.2020 Jähnert | |||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 18.08.2021, AZ: 532 IN 1402/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Kaufmanns nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 20.08.2021 Jokisch | |||
| 6 | b) Über das Vermögen des Einzelkaufmanns ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.10.2021, AZ: 532 IN 1402/21, das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 25.02.2022 Jähnert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.