Der Betrieb einer Bäckerei und Konditorei. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, erwerben oder sich an solche beteiligen, überhaupt Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Anette Prenzler
Beverstedt
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die durch die Gesellschafterversammlung bestellt oder abberufen werden.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Sie kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien, d. h. der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst uneingeschränkt zu vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann die Befreiung aufgehoben werden. Ist der Alleingesellschafter zugleich Gesellschafter, so ist er befreit.
Satzung Bl. 30 ff Sonderband Tag der ersten Eintragung: 29.03.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.09.2005.
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.01.1988 zuletzt geändert am 20.03.2001
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