Der Betrieb von Anlagen zur Sammlung von Schlachtnebenprodukten aller Art und die damit verbundene Abgabe von handelbaren Produkten hieraus. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere auch an anderen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben und Zweigniederlassungen betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heiko Bächle
Villingen-Schwenningen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.04.1987 mit Nachtrag vom 02.02.2001 mit Änderung vom 29.03.2004.
Die Gesellschafterversammlungen vom 20.03.2017 und 27.03.2017 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.04.2001
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 121 ff
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2006.
Unternehmensvertrag
Mit der "Bächle Besitz GmbH & Co. KG", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 602179) wurde am 12.11.2020 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 12.11.2020 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.