Handelsregister · VR 1321

Chronologischer Auszug

Badminton-Fachverband Kreis Paderborn · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Badminton-Fachverband Kreis Paderborn

b)
Paderborn
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Präsidenten und dem stellvertretenden Präsidenten.
Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

b)
Vorstand:
Fischbach, Tim, Präsident, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schaaf, Ulrich, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 05.09.1988
a)
15.11.2004
Schäfers

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.10.1988
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
12.11.2004.
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und
dem Sportwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, wobei
eines der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss, vertreten
den Verein gemeinsam.

b)
Bestellt als
Vorstand:
Hermelingmeier, Matthias, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Brameyer, Martin, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Prelop, Ronny, Paderborn, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Geck-Mügge, Karin, Paderborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Fischbach, Tim, Präsident, Delbrück, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Schaaf, Ulrich, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2016 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr in
§ 14 (Der geschäftsführende Vorstand) die Änderung der Vertretungsregelung
beschlossen.
a)
01.12.2016
Papenkordt

b)
Satzung Blatt 50 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.