Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier und dem Ausschussvorsitzenden des Bereiches Trainingswesen. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften unter 1.000,00 DM ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende je allein bevollmächtigt. Rechtsgeschäfte über 1.000,00 DM bedürfen der Schriftform. Zum Abschluss von Darlehens.-, Dienst.- oder Grundstücksverträgen bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michaela Kientz
Herbolzheim
Vorstand
Sonja Schmidt
Herbolzheim
Vorstand
Dennis Lorenz
Herbolzheim
Vorstand
Guido Ochsner
Herbolzheim
Vorstand
Thomas Heß
Herbolzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.01.1991 mit Änderung; zuletzt geändert am 24.04.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 14.05.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 9 (Vorstand) und 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.04.2014.