Handel mit Baustoffen Straßen-, Wege-, Rohrleitungs-, Hoch- und Tiefbau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Das gilt auch, wenn zusätzlich zu einem Geschäftsführer stellvertretende Geschäftsführer im Sinne von § 44 GmbHG bestellt worden sind. Stellvertretende Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft nur zusammen mit einem unbeschränkt bestellten Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Hartmuth Badke
Großderschau OT Altgarz
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Roswitha Badke
Großderschau OT Altgarz
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Potsdam am 19.03.2025 (AZ: 6.70 IN 195/24) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.