Das Brauereigewerbe einschließlich der Veredelung und Verwertung von Koppel- und Nebenprodukten aus der Bierherstellung und damit zusammenhängende Geschäfte sowie der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien einschließlich deren Vermarktung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein oder mit einem Prokuristen/einer Prokuristin vertretungsberechtigt sind. Der Aufsichtsrat kann die Vorstandsmitglieder von der Beschränkung des § 181 2. Alternative BGB allgemein befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Ralf Krieger
Grafenhausen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Andreas Ihle
Grafenhausen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen Vorstand
Christian Rasch
Grafenhausen
Prokurist(in)
Marc Oliver Scheibel
Kirchzarten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2006.
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1922
Neufassung der Satzung: Sonderband VII Blatt 115ff.
Satzung
Die Eintragung laufende Nummer 1 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Satzung vom 23.08.1922 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 08.06.2005.
Die Hauptversammlung vom 20.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Kompetenzen des Aufsichtsrats) und durch Einfügen eines neuen § 13 (Corporate Governance) beschlossen. Der bisherige § 13 wird dadurch zu § 14 und der bisherige § 14 zu § 15.
Die Hauptversammlung vom 20.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Grundkapital, Einteilung), § 6 (Vorstand), § 8 (Aufsichtsrat), § 9 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats), § 10 (Kompetenzen des Aufsichtsrats), § 11 (Hauptversammlung), § 12 (Rechnungslegung, Prüfung) und § 13 (Corporate Governance) sowie durch Einfügen eines neuen § 15 (Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn) beschlossen; der bisherige § 15 (Salvatorische Klausel) wird damit zu § 16.
Die Hauptversammlung vom 12.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 8 (Aufsichtsrat), § 9 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats) und § 11 (Hauptversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.