Handelsregister · VR 102192
Chronologischer Auszug
Badische Schwertspieler 1990 e.V. · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Badische Schwertspieler 1990 e.V. b) Karlsruhe | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als DM 1000.-- (in Worten -eintausend-) verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als DM 4000.-- (in Worten viertausend-) verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. b) 1. Vorsitzender: Geißer, Norbert, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Wagner, Anna-Magdalena, Wiernsheim, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 21.01.1993. | a) 06.05.2014 Knebl b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 24.03.1993 |
| 2 | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei 1. Vorsitzender: Geißer, Norbert, Gaggenau, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Baumgärtner, Jörg Thorsten, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Wagner, Anna-Magdalena, Wiernsheim, *XX.XX.XXXX Bestellt und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzende: Tischler, Iris, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 07.12.2015 Lamadé b) Satzung: Band 1 AG Karlsruhe Bl. 25-33 | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als 1.000,00 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als 4.000,00 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 14 (Vorstand) beschlossen. | a) 04.08.2016 Lamadé b) Satzung: Sonderband 1 Bl. 126 ff | |
| 4 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Gildhorn, Alexander, Graben-Neudorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Baumgärtner, Jörg Thorsten, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX | a) 10.11.2021 Pramhas | ||
| 5 | b) Bestellt als 2. Vorsitzende: Schweizer, Antje, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Gildhorn, Alexander, Graben-Neudorf, *XX.XX.XXXX | a) 29.10.2024 Pramhas |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.