Handelsregister · VR 102192

Chronologischer Auszug

Badische Schwertspieler 1990 e.V. · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Badische Schwertspieler 1990 e.V.

b)
Karlsruhe
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den
Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als DM
1000.-- (in Worten -eintausend-) verpflichten, bedürfen
der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu
Leistungen von mehr als DM 4000.-- (in Worten viertausend-) verpflichten, bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung.

b)
1. Vorsitzender:
Geißer, Norbert, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Wagner, Anna-Magdalena, Wiernsheim, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 21.01.1993.
a)
06.05.2014
Knebl

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.05.2014.
Tag der ersten Eintragung:
24.03.1993
2b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
1. Vorsitzender:
Geißer, Norbert, Gaggenau, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Baumgärtner, Jörg Thorsten, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Wagner, Anna-Magdalena, Wiernsheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
2. Vorsitzende:
Tischler, Iris, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
07.12.2015
Lamadé

b)
Satzung:
Band 1 AG Karlsruhe
Bl. 25-33
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder ist
alleinvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den
Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als
1.000,00 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung
des erweiterten Vorstandes. Rechtshandlungen, die den
Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als
4.000,00 Euro verpflichten, bedürfen der Zustimmung
der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Neufassung der Satzung insbesondere
in § 14 (Vorstand) beschlossen.
a)
04.08.2016
Lamadé

b)
Satzung:
Sonderband 1
Bl. 126 ff
4b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Gildhorn, Alexander, Graben-Neudorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Baumgärtner, Jörg Thorsten, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX
a)
10.11.2021
Pramhas
5b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Schweizer, Antje, Rheinstetten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Gildhorn, Alexander, Graben-Neudorf, *XX.XX.XXXX
a)
29.10.2024
Pramhas

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.