Die Gesellschaft betreibt die Rechtsschutzversicherung und die Rückversicherung. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck a) Zweigniederlassungen errichten, b) sich an bestehenden oder zu gründenden Unternehmen beteiligen und alle sonstigen Geschäfte betreiben, die gem. § 7 Abs. 2 VAG mit Versicherungsgeschäften in unmittelbarem Zusammenhang stehen, c) Interessengemeinschaften eingehen, d) Unternehmensverträge abschließen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Fahrner
Baden-Baden
Vorstand
Thomas Kollöffel
Heidelberg
Prokurist(in)
Oliver Albrecht
Karlsruhe
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.07.1996 zuletzt geändert am 28.04.2005
Die Hauptversammlung vom 16.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Geschäftsführung im Aufsichtsrat), § 9 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats), § 10 (Ausschüsse), § 14, bislang § 13 (Stimmrecht), § 15, bislang § 14 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung, Vermögenslage) und § 16, bislang § 18 (Gründungskosten) sowie die Einfügung des § 13 (Zuständigkeit der Hauptversammlung) beschlossen. Infolgedessen wurde die laufende Nummerierung geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.10.2006.
Tag der ersten Eintragung: 29.11.1996
Beschluss Sonderband II Blatt 7 ff.
Fall 6
Unternehmensvertrag
Mit der "Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV)", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104483) wurde am 10.05.2017 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung am 23.05.2017 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.