Handelsregister · HRB 412138

Chronologischer Auszug

Bader Immobilien GmbH · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bader Immobilien GmbH

b)
Lörrach

c)
- die Vermittlung von Immobilien
- die Vermittlung von Mietwohnungen
- die Vermittlung von Versicherungen und
Finanzierungen
- die Errichtung von Gebäuden im eigenen
Namen und in fremdem Namen auf eigenen
und fremden Grundstücken
- die Tätigkeit als Generalunternehmer bzw.
Generalübernehmer und als Bauträger
- der Ankauf und Verkauf von unbebauten
und bebauten Grundstücken
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Bader, Peter, Lörrach
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.1992 mit Änderung vom
23.06.2000.
a)
12.06.2006
Gaiser

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
12.06.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 15.06.1993
Gesellschaftsvertrag:
Sonderband
Blatt 7 ff.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Lörracher Straße 50, 79541 Lörrach
a)
17.08.2011
Drayer
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 18.01.2024
(8 IN 222/23) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
29.01.2024
Tänzel

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.