Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der Präsident und die Vizepräsidenten. Jeweils zwei vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Thie
Keltern
Vorstand
Alfred Schmidt
Esslingen am Neckar
Vorstand
Armin Reiner
Ravensburg
Vorstand
Julia Heckmann
Esslingen am Neckar
Vorstand
Katia Klemm
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.03.1986 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 20.10.2002.
Der Verbandstag vom 25.10.2008 hat die Sitzverlegung von Fellbach nach Stuttgart mit der entsprechenden Änderung des § 1 Abs. 2 der Satzung (Name, Sitz, Rechtsform) und die Neufassung der Satzung beschlossen.
Der Verbandstag vom 27.11.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit), 7 (Beiträge und Gebühren), 9 (Der Verbandstag), 10 (Durchführung und Beschlussfassung des Verbandstages), 16 (Beschlussfassung des Präsidiums), 17 (Der Verbandsrat), 18 (Zuständigkeit des Verbandsrates), 22 (Die Geschäftsstelle), 23 (Ordnungen und Satuten) und 24 (Inkrafttreten, Schlussbestimmungen) beschlossen.
Der Verbandstag vom 10.12.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 7 (Beiträge und Gebühren), 9 (Der Verbandstag), 10 (Durchführung und Beschlussfassung des Verbandstages), 13 (Das Präsidium), 14 (Amtsdauer des Präsidiums), 15 ( Zuständigkeit des Präsidiums), 16 (Beschlussfassung des Präsidiums), 17 (Der Verbandsrat), 22 (Die Geschäftsstelle) und 24 (Inkrafttreten, Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 10 Abs. 6, 9 und 10 (Durchführung und Beschlussfassung des Verbandstages), § 12 (Außerordentlicher Verbandstag), § 13 Abs. 1-3 (Das Präsidium), § 14 Abs. 2 und 3 (Amtsdauer des Präsidiums), § 16 Abs. 2 und 4 (Beschlussfassung des Präsidiums), § 19 Abs. 1 und 3 (Durchführung und Beschlussfassung des Verbandsrates) und § 24 Abs. 10 (Inkrafttreten, Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 5 und 6 (Mitgliedschaft), § 9 Abs. 3 (Der Verbandstag), § 10 Abs. 10 (Durchführung und Beschlussfassung des Verbandstages) und § 16 Abs. 1 und 4 (Beschlussfassung des Präsidiums) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2018 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Das Präsidium) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2022 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Aufgeben und Ziele) ; § 8 (Organe des Verbands) und § 9 (Der Verbandstag) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss: Sonderband I Blatt 122
Neufassung der Satzung . Beschl.: Sonderband I Blatt 123
AG Waiblingen VR 986; 1. Reg.Eintrag 04.12.1986 AG Stuttgart VR 4386