Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten/Vorsitzenden, dem stellvertretenden Präsidenten/Vizepräsident Verbandsentwicklung und dem Vizepräsident Bezirke. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Knapp
Oftersheim
Vorstand
Alexander Klinkner
Ettlingen
Vorstand
Eberhard Gloger
Ehningen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.07.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Aufgaben, Vereinszweck), 3 (Gemeinnützigkeit) und 30 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und in § 3 (Gemeinnützigkeit) sowie die redaktionelle Anpassung der §§ 2, 5, 9 bis 13, 19, 23, 28 und 29 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung: AS 155 ff.
Geänderte Satzung: AS. 203 ff
Satzung AS 417 ff.
Neufassung der Satzung: AS 1055 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.03.2024, 09.03.2024 und 01.10.2024 die Vereine "Handballverband Württemberg (HVW) e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 402), "Badischer Handball-Verband e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100183) und "Südbadischer Handballverband e.V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 217) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.