Handelsregister · VR 5839

Registerinformationen

Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Baden-Württembergische Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 5839
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
12.05.2025
Abrufstand
05.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Georg Härter

Ulm

Vorstand

Roger Vogelmann

Heidelberg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 09.05.1996
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2005 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen.
  • Am 8.3.2006 wurde die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliedschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Mitgliedschaft) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 20.08.1996
  • Satzung: Sonderband Blatt 4/9
  • Änderung d. Satzung: Sonderband Blatt 14
  • Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 17
  • Vorgang Nr. 4
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 26 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 23
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 45

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.