Handelsregister · VR 20084

Registerinformationen

Bad Reichenhaller Forschungsinstitut für Krankheiten der Atmungsorgane e.V. · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bad Reichenhaller Forschungsinstitut für Krankheiten der Atmungsorgane e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Reichenhall

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 20084
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
02.09.2020
Abrufstand
13.01.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Konrad Schultz

Bad Reichenhall

Vorstand

Rembert Koczulla

Bad Reichenhall

Vorstand

Christoph Lung

Bad Reichenhall

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 29.03.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • SBBl. 124, HBBl. 133
  • SBBl. 141, HBBl. 142
  • SBBl. 142, HBBl. 144
  • SSBBl. 143

Satzung

  • Satzung vom 16.03.1954 zuletzt geändert am 15.06.2001.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2 (Zweck), 3 (Mitgliedschaft), 4 (Beiträge), 5 (Organe), 6 (Mitgliederversammlung), 7 (Vorstand), 8 (Auswahl der Vorstandsmitglieder), 9 (Aufgaben des Vorstands), 10 (Wissenschaftliche Leitung), 11 (Geschäftsführung), 12 (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vermögensübersicht), 13 (Kassen- und Rechnungswesen) sowie 14 (Änderung der Satzung - Auflösung). der Satzung beschlossen. Die §§ 15 und 16 sind weggefallen. Der Name des Vereins und die Vertretungsbefugnis wurden geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.01.2020 hat die Änderung der §§ 6 (Mitgliederversammlung) und 13 (Kassen-und Rechnungswesen) der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.