Handelsregister · HRB 17085

Registerinformationen

Bachmaier & Klemmer GmbH · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Bachmaier & Klemmer GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bischofswiesen
Geschäftsanschrift
Im Pfaffenfeld 1, 83483 Bischofswiesen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 17085
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
15.02.2010
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Fortführung des Geschäftsbetriebs der ehemaligen Bachmaier & Klemmer KG mit Sitz in Bischofswiesen, also die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Teilen für die Druck- und Temperaturmesstechnik, insbesondere die Herstellung von Rohren, Schrauben und Schneckenfedern aller Art sowie der Handel hiermit und der Handel mit Bestandteilen für Druck- und Temperaturmessgeräte und vergleichbaren Erzeugnissen und Waren.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Engelbert Sellmaier

Bischofswiesen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Robert Rank

Salzburg/Österreich

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2006.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 1 SB; Beschluss Bl. 1 SB;
  • Amtliche Ergänzung

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft führt die Firma der Bachmaier & Klemmer KG (vormals Amtsgericht Traunstein HRA 796) im Wege der Verpachtung des Geschäftsbetriebes fort.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.