Handelsregister · HRB 21683

Registerinformationen

Baby One Stuttgart GmbH · Amtsgericht Münster

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Baby One Stuttgart GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Münster
Geschäftsanschrift
Willy-Brandt-Weg 39, 48155 Münster

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 21683
Gericht
Amtsgericht Münster
Letzte Eintragung
26.03.2024
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Baby- und Kinderausstattung, Umstandsmoden, Kindermöbeln und Spielwaren.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Anna Weber

Kaarst

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Jan-Willem Weischer

Münster

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 23.11.1998, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Stuttgart (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 19999) nach Münster beschlossen.

Unternehmensvertrag

  • Zwischen der Gesellschaft (beherrschte Gesellschaft) und der BabyOne Leonberg GmbH & Co. KG, Sitz Leonberg (Amtsgericht Leonberg HRA 4365, herrschende Gesellschaft) besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vom 14. Dezember 2001. Die Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft hat am 14. Dezemberg 2001 zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.