Vermögensverwaltung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Babej
Lich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorsitzende des Vorstands ist stets alleinvertretungsberechtigt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates können Vorstandsmitglieder ermächtigt werden, als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen
Satzung Blatt 4 ff Sonderband
Beschluss Blatt 33 ff Sonderband
Fall 7
Satzung
Satzung vom 06.11.2003 mit Änderung vom 06.12.2004
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.