Handelsregister · VR 18173
Chronologischer Auszug
B98 e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) B98 e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,- DM (i.W. eintausend) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) erster Vorsitzender: 1. Trogisch, Frank, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Neiling, Frank, Berlin Kassierer: 3. Hönicke, Werner, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 18.01.1998 mit Änderung vom 02.03.1999. | a) 22.08.2006 Beyer b) Satzung Bl. 5-10 Beschluss Bl. 22 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Trogisch, Frank Nicht mehr zweiter Vorsitzender: 2. Neiling, Frank Nicht mehr Kassierer: 3. Hönicke, Werner zweiter Vorsitzender: 4. Fischer, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin Kassierer: 5. Gräf, Sebastian, *XX.XX.XXXX, Berlin erster Vorsitzender: 6. Gräf, Benjamin, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gemeinützigkeit), § 4 (Eintritt der Mitglieder), § 8 (Mitgliedsbeiträge) und § 15 (Beschlusssfassung) beschlossen. | a) 21.03.2019 Dambietz b) Beschluss Bl. 32-34 (51-54) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.