Schlüsselfertige Erstellung von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie Herstellung und Vertrieb von Betonfertigteilen und Deckenelementen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Gerhard Helm
Wetzlar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Matthias Grützner
Aßlar
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie die Änderung in § 4 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 Abs 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Römer-Helm GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7270).
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Helm FT-Bau GmbH & Co. KG mit Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7093) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Helm-SF-Bau GmbH mit dem Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 1662) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Baugesellschaft Helm mbH mit dem Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 1652) verschmolzen.
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit folgenden Rechtsträgern verschmolzen: - ICA Immobilien Consulting Aßlar GmbH mit Sitz in Aßlar (Wetzlar HRB 5424) - Helm Holding Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 2565) - Helm Wohnpark Lahnblick GmbH mit Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 6947) - HELM-Holding IV. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 7932) .
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 9
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.