Die Vermietung von Maschinen und Werkzeugen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heiko Bettenbrock
Bramsche
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Holger Bettenbrock
Bramsche
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2018 mit Änderung vom 09.08.2018.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen (Teilbetrieb II "Mietpark") der B.W.L. Handels GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 5978) im Wege der Abspaltung die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2018 nebst Ergänzung vom 15.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 17.08.2018 sowie vom 15.11.2018 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2018, vom 15.11.2018 nebst Ergänzung vom 21.11.2018 Teile des Vermögens (Teilbetrieb II "Mietpark") der B.W.L. Handels GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 5978) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.11.2018 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.