Handelsregister · HRB 21201

Chronologischer Auszug

B&W Gebäudetechnik GmbH · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1Leblicher Str. 27, 46359 Heiden

c)
Die Erbringung von Dienstleistungen im
Bereich der Gebäudetechnik (Heizung,
Sanitär, Lüftung, Klima- und Elektrotechnik)
sowie der Abschluss aller damit im
Zusammenhang stehenden Geschäfte.
b)
Geschäftsführer:
Lansing, Benedikt, Südlohn, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)

Bestellt als
Geschäftsführer:
a)
21.03.2024
Lauer
2b)
Velen
Sundrum, Marco, Dorsten, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis,
im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 27.06.2024 eine
a)
24.07.2024
3Änderung der
Geschäftsanschrift:
Siemensstraße 2, 46342 Velen

a)
B&W Gebäudetechnik GmbH
Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 und mit ihr die
Änderung des Sitzes beschlossen.

a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 05.11.2025 die
Niehues

a)
18.11.2025
4Änderung des Gesellschaftsvertrags und mit ihr die
Änderung der Firma beschlossen.
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.