Handelsregister · HRB 12448
Chronologischer Auszug
B & W BauUnion Frankfurt (Oder) UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) B & W BauUnion Frankfurt (Oder) UG (haftungsbeschränkt) b) Frankfurt (Oder) Geschäftsanschrift: Goepelstraße 91, 15234 Frankfurt (Oder) c) Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Rekonstruktion und Sanierung von Bauwerken, Bauwerksabdichtungen und Bautrockenlegung, Sanierung von Terrassen und Balkonen, Schimmelpilzsanierung/chemischer Holzschutz | 2.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Böhme, Silvio, *XX.XX.XXXX, Lawitz mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 24.02.2009 | a) 10.07.2009 Welzenbacher | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 23.12.2011 (AZ: 3 IN 655/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.01.2012 Birke | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 19.01.2012 (AZ: 3 IN 655/11) aufgehoben. | a) 27.01.2012 Birke | ||||
| 4 | b) Die Eintragung betreffend die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 26.04.2012 (AZ: 3 IN 655/11) insgesamt aufgehoben. | a) 04.05.2012 Birke | ||||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Neuzellerstr. 27, 15898 Lawitz | a) 07.01.2016 Schultze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.