Handelsregister · HRB 12448

Chronologischer Auszug

B & W BauUnion Frankfurt (Oder) UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
B & W BauUnion Frankfurt
(Oder) UG (haftungsbeschränkt)

b)
Frankfurt (Oder)

Geschäftsanschrift:
Goepelstraße 91, 15234 Frankfurt
(Oder)

c)
Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten, Rekonstruktion und
Sanierung von Bauwerken, Bauwerksabdichtungen und Bautrockenlegung, Sanierung von Terrassen und Balkonen, Schimmelpilzsanierung/chemischer Holzschutz
2.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Böhme, Silvio, *XX.XX.XXXX, Lawitz

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
24.02.2009
a)
10.07.2009
Welzenbacher
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom
23.12.2011 (AZ: 3 IN 655/11) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
04.01.2012
Birke
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Frankfurt (Oder) vom 19.01.2012
(AZ: 3 IN 655/11) aufgehoben.
a)
27.01.2012
Birke
4b)
Die Eintragung betreffend die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Frankfurt (Oder) vom 26.04.2012
(AZ: 3 IN 655/11) insgesamt aufgehoben.
a)
04.05.2012
Birke
5b)
Geschäftsanschrift:
Neuzellerstr. 27, 15898 Lawitz
a)
07.01.2016
Schultze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.